Jamba und Horst Wessel….

Eine interessante Entdeckung kann man manchmal bei einem digitalen Ausflug in die Geschichte machen… Die Suche nach dem Horst-Wessel-Lied – einen der wichtigsten Gesänge des Nationalsozialismus ergab unter anderem folgendes Resultat:

Klickt man auf die unübersehbare Aufforderung zum Herunterladen des Klingeltons landet man auf dieser schönen Landing Page:

Hier noch mal die URL so dass man das wirklich sehen kann – ja, da steht tatsächlich: http://ace.jamba.de/…HORST+WESSEL+LIED etc.

Ganz schön krass… Ich habe versucht dieses Lied tatsächlich als Klingelton runter zu laden – dies ging allerdings nicht… Aber schon die Tatsache, dass dieses Lied für die Lead-Generierung von Jamba verwendet wird halte ich für, na ja, etwas unpassend. Vor allem ist nach § 86a StGB (wenn ich die Auslegung richtig verstanden habe)ist dieses Lied verboten – außer für Bildungszwecke… Es würde mich interessieren wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht – ist es rechtskonform dieses Lied zu Werbezwecken zu verwenden? Auch wenn diese Lead-Generiert im größten Teil automatisiert läuft?

Auch wenn das nicht rechtswidrig ist – ziemlich geschmacklos ist das ohnehin…

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